Rydr – Zusatzbedingungen für Corporate und Club
Version 1.0 · Stand: 29. September 2026
1. Geltung und Leistungsumfang
Diese Zusatzbedingungen gelten für Organisationsangebote von CAPYBARA Cycling GmbH, Altenbachstrasse 17E, 8832 Wollerau, Schweiz, soweit sie mit der jeweiligen Firma, dem Verein oder der sonstigen Organisation vereinbart wurden. Kontakt: admin@rydr.site.
Massgebend sind das individuell vereinbarte Angebot und ergänzend die Rydr-Nutzungsbedingungen. Paket, Laufzeit, Preis, Berechtigungen und besondere Serviceleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Diese Zusatzbedingungen begründen für sich allein weder eine Bestellung noch eine neue Zahlungspflicht. Rechte einzelner Mitglieder, insbesondere zwingende Verbraucher- und Datenschutzrechte, bleiben bestehen.
Rydr stellt Software für Mitglieder-, Gruppen-, Event- und Fahrgemeinschaftsplanung bereit. Die Organisation verantwortet ihre Events und die von ihr tatsächlich übernommenen Organisations-, Betreuungs- oder Beförderungspflichten. Rydr wird durch eine Planberechnung nicht selbst zum Veranstalter, Arbeitgeber oder Beförderer.
2. Administration und Mitgliederdaten
Die Organisation benennt berechtigte Administratoren, hält deren Rechte aktuell und entzieht sie bei Austritt oder Rollenwechsel. Sie darf nur Daten aufnehmen, bearbeiten oder importieren, für deren Verwendung sie berechtigt ist. Betroffene Personen sind über Herkunft, Zwecke, Sichtbarkeit und den Einsatz von Rydr angemessen zu informieren.
Eine passende E-Mail-Endung, ein gleicher Name oder eine erneut vergebene Geschäftsadresse reicht nicht aus, um fremde Konten oder Daten zuzuordnen. Strittige Zuordnungen sind vor einem Zugriff zu klären. Eine Einladung zur Organisation ist keine Newsletter-Einwilligung.
3. Events und Zuteilungen
Die Organisation pflegt Termine, Richtungen, Sitzkapazitäten und Treffpunkte sorgfältig. Fahrerpersonen können angefragt werden; eine administrative Zuteilung ersetzt weder die freiwillige Zusage noch die erforderliche Fahrerlaubnis. Eine Entfernung als Fahrerperson ist nicht ohne Weiteres eine Absage ihrer Teilnahme.
Bei manuellen Auto- und Buszuordnungen müssen Kapazität, Kindersitze, Berechtigungen und Abholbedingungen geprüft werden. Bei Fahrerwechseln, Stornierungen und zeitkritischen Änderungen sorgt die Organisation im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben für direkte Information und notwendige Alternativen. Ein automatischer Plan oder eine Push-Nachricht ersetzt diese Abstimmung nicht.
4. Kinder, Busse und externe Fahrende
Für Minderjährige gelten die Fahr-, Sicherheits- und Family-Regeln. Die Organisation klärt, welche Personen zur Anmeldung, Abholfreigabe und Übergabe berechtigt sind. Eine Gruppenmitgliedschaft begründet keine uneingeschränkte Aufsichts- oder Abholberechtigung.
Bei Bussen und externen Fahrerpersonen prüft die Organisation Zusage, Erreichbarkeit und die erforderlichen Voraussetzungen. Rydr überprüft externe Personen nicht allein durch ihren Eintrag. Gewerbliche oder bewilligungspflichtige Beförderungsangebote dürfen nicht ohne Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen als private Fahrgemeinschaften behandelt werden. Gewerbliche Beförderung ist nicht Teil des Rydr-Angebots.
5. Privatsphäre und zulässige Zwecke
Die Organisation darf Rydr nicht zur verdeckten Überwachung von Beschäftigten, für sachfremde Leistungs- oder Verhaltensprofile oder zum unberechtigten Zugriff auf private Konten verwenden. Notwendige dienstliche Bearbeitungen sind transparent zu erklären und auf ihren Zweck zu begrenzen. Eine Einwilligung ersetzt keine zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzregeln.
Standortfreigaben dürfen nicht allein aufgrund einer administrativen Rolle erzwungen werden. Bei Bedarf sind organisatorische Alternativen zu vereinbaren, etwa ein gemeinsamer Treffpunkt. Zugriffe auf Pläne, Kontaktdaten und Kinderinformationen sind auf die jeweilige Aufgabe zu begrenzen. Exportierte Daten müssen ebenfalls geschützt werden.
6. Datenschutzrollen und Zusammenarbeit
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Bearbeitungszweck. Für eigene Konto-, Sicherheits- und Abrechnungszwecke ist Rydr selbst verantwortlich. Soweit Rydr Daten ausschliesslich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen der Organisation bearbeitet, sind die dafür erforderlichen Vereinbarungen über die Auftragsbearbeitung gesondert zu treffen. Diese öffentliche Zusatzinformation ersetzt keinen vollständig vereinbarten Auftragsbearbeitungsvertrag mit seinen Anlagen.
Die Parteien unterstützen sich im erforderlichen Umfang bei Rechteanfragen und Sicherheitsvorfällen. Die Organisation schützt Administratorenzugänge, verwendet persönliche Konten und meldet vermutete Zugriffsprobleme zeitnah an admin@rydr.site. Eigene Marketingnutzung importierter Mitglieder durch Rydr ist nicht Gegenstand eines solchen Auftrags.
7. Support und Vertragsende
Supportleistungen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Vertragslaufzeit und Kündigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Eine ständige Notfallbereitschaft oder Fahrtdisposition wird nicht allein durch ein Corporate- oder Club-Angebot geschuldet. Kritische Fahrten benötigen einen organisatorischen Notfallweg der Verantwortlichen.
Ein vereinbarter Datenexport sowie Rückgabe und Löschung von Auftragsdaten erfolgen nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Persönliche Rydr-Konten werden nicht Eigentum der Organisation und nicht automatisch mit dem Organisationsvertrag gelöscht. Gesetzliche Rechte betroffener Personen bleiben bestehen.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
Es gelten die Haftungsregeln der Nutzungsbedingungen und allfällige wirksam ausgehandelte Vereinbarungen. Zwingende Ansprüche bleiben unberührt. Diese Zusatzbedingungen enthalten keine verschuldensunabhängige Pflicht der Organisation, beliebige Ansprüche gegen Rydr zu übernehmen.
Schweizer Recht gilt unter Vorbehalt zwingender Vorschriften. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzliche Regelung und allfällige wirksame individuelle Vereinbarungen. Eine Referenznennung oder die werbliche Verwendung des Organisationslogos bedarf einer gesonderten Berechtigung.